Der Abschluss grenzüberschreitender Verträge erfordert Sorgfalt, die über das normale Maß hinausgeht. Während das Ausverhandeln jedes wirtschaftlich relevanten Vertrages gut dokumentiert werden muss (Archivierung der Korrespondenz, Dokumentierung allfälliger Vertragsversionen), um im Streitfall die wechselseitigen Absichten der Vertragsparteien dokumentieren zu können, gilt dies umso mehr für den „internationalen“ Vertrag.
Die Regelungen sind ebenfalls umfangreicher. Augenmerk muss gelegt werden auf die:

  1. Absicherung durch Garantien,
  2. Akkreditive,
  3. Eigentumsvorbehalte,

oder ähnliche Instrumente sowie auf die rechtlichen Probleme, die sich durch die oftmals gegebene räumliche Distanz ergeben:

  1. Wechselkursrisiko
  2. Versicherung
  3. Incoterms

Es sollte des Weiteren vor allem geregelt werden, welches Recht zur Anwendung kommen soll und ob das UN-Kaufrecht gelten soll oder nicht. Lesen Sie sich zu diesem Thema unser Fact Sheet durch!
Je nach Interessenlage (KäuferInnenseite und VerkäuferInnenseite, Kaufvertrag oder anderer Vertragstypus) gibt es vielfältige Möglichkeiten der rechtlichen Optimierung von internationalen Verträgen. Mangels ausdrücklicher Vereinbarung stellt die Frage nach dem anwendbaren Recht oft auch den größten – vermeidbaren – Streitpunkt dar.

Zusätzlich sollte ein Gerichtsstand vereinbart werden. Idealerweise ist diese Vereinbarung keine „ausschließliche“, damit der Weg zum allgemeinen Gerichtsstand (grundsätzlich am Sitz des jeweiligen Beklagten) offensteht. Es kann auch eine Schiedsklausel vereinbart werden, um Verfahren vor staatlichen Gerichten zu vermeiden: Während Urteile im Wesentlichen nur in der EU vollstreckbar sind, gelten Schiedssprüche de facto weltweit. Bei der Vereinbarung einer Gerichtsstands- oder Schiedsklausel sollte daher überlegt werden, ob die Entscheidung im Land des jeweiligen Vertragspartners auch durchgesetzt werden kann.

Verwenden Sie auch die Check List: „Fragen bei der Internationalen Vertraggestaltung“ 

Informationen zu den Incoterms finden Sie im Menüpunkt „Vertrieb & Zoll“.

 

 

 

Univ.-Lekt. Dr. Stefan Lausegger, LLM
LSR Rechtsanwälte, Nikolaiplatz 4, 8020 Graz

 

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Finden Sie zahlreiche Hilfestellungen zum Thema Marktauswahl und Bearbeitung in unserem Fact Sheet, der Check-und Linkliste: