Die Incoterms (International Commercial Terms) sind internationale Regeln zur Auslegung handelsüblicher Vertragsformeln in Außenhandelsverträgen. Jeder Vertragsformel sind jeweils Verpflichtungen des Verkäufers und des Käufers zugeordnet, in denen u.a. die Beschaffung der (Ein- und Ausfuhr-) Dokumente, der Abschluss von Beförderungs- und/ oder Versicherungsverträgen sowie Form und Ort der Lieferung durch den Verkäufer festgelegt sind. V.a. aber regeln die Incoterms die Frage des Gefahrenübergangs vom Verkäufer auf den Käufer, sowie die Kostenteilung bezüglich Fracht, Versicherungsprämie, Einfuhr- und Ausfuhrzölle etc. Durch Vereinbarung der Incoterms in Kaufverträgen wird die unterschiedliche Auslegung von Handelsklauseln in den verschiedenen Ländern vermieden oder zumindest erheblich eingeschränkt.
Nähere Informationen finden Sie in: Springer Gabler Verlag (Herausgeber), Gabler Wirtschaftslexikon, Stichwort: INCOTERMS, online im Internet
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