Sobald Sie Ihre Website in die Sprache eines anderen Landes übersetzen, gehen mittlerweile einige lokale Gesetzgebungen davon aus, dass Sie Ihre Geschäftstätigkeit auch auf diesen Markt ausrichten – dies sogar unabhängig davon, ob Sie auch tatsächlich eine Lieferung dorthin anbieten. Durch diese Annahme/Auslegung kann somit das E-Commerce Recht des jeweiligen Landes auf Sie Anwendung finden!
Das heißt, Sie müssen zusätzlich zu den österreichischen, rechtlichen Anforderungen an Ihre Website auch die rechtlichen Anforderungen z. B. hinsichtlich AGBs, Firmeninformationen, Impressum, Marken- und Schutzrechte etc. des jeweiligen Landes kennen und auf Ihrer Website und im Onlineshop umsetzen.

Passen Sie auch bei Ihrem deutschsprachigen Web- und Onlineauftritt auf (ggf. Anwendung des deutschen Rechts)! Verstöße und Verletzungen wie oben beschrieben werden derzeit bei österreichischen Firmen vermehrt durch in Deutschland ansässige „Vereine“ und juristische Personen abgemahnt bzw. es wird mit Klage gedroht, wenn nicht eine finanzielle Kompensation erfolgt.

Achten Sie auch auf die richtige Nutzung von Google-Fonts auf Ihrer Website, um einen Verstoß gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) vorzubeugen und eine mögliche Schadensersatzklage von Ihrem Unternehmen abwenden zu können. Folgende Punkte sind bei der Verwendung von Google-Fonts zu beachten: 

    • Speichern Sie die Google-Schriftarten unbedingt auf einem lokalen Webserver ab. Eine Anleitung dazu finden Sie HIER
    • Verwenden Sie bei der Benutzung eines externen Servers (zB Google Server) eine sogenannte Consent-Abfrage, um von den Websitebesuchern die Nutzungseinwilligung für die Schriftarten zu bekommen.
    • Überprüfen Sie Ihren Quellcode auf Bezeichnungen wie „fonts.googleapis.com“ oder „fonts.gstatic.com“. Beide Angaben deuten darauf hin, dass ein Google-Server eingebunden ist.
    • Kontaktiren Sie im Falle einer eingelangten Abmahnung oder Zahlungsaufforderung einen Anwalt, welcher mit dem Thema betraut ist.

 

Unterschreiben und zahlen Sie nichts! Kontaktieren Sie umgehend ein in Deutschland ansässiges AußenwirtschaftsCenter! Die Kontakte finden Sie auf den jeweiligen Standortseiten:

AußenwirtschaftsCenter München

AußenwirtschaftsCenter Berlin (federführend)

AußenwirtschaftsCenter Düsseldorf

Rechtlich gesehen ist oben beschriebenes Vorgehen leider gedeckt. In jedem Fall ist es sehr ärgerlich und zeitraubend. Die deutschen KollegInnen sprechen mittlerweile von einem richtigen Geschäftsmodell.

 

Beachten Sie demnach unbedingt neben den österreichischen auch die deutschen rechtlichen Regelungen hinsichtlich der Mindeststandards von Onlineauftritten sowie die einschlägigen Vorschriften jener Länder, in welche Sie liefern und welche Sie mit Ihrer Website ansprechen!

Verwenden Sie den „Impressum-Generator“ der WKO und holen Sie sich mehr Informationen zum Thema Impressumvorschriften für Websites und E-Mails ein. 

 

 

Finden Sie zahlreiche Hilfestellungen zum Thema Marktauswahl und Bearbeitung in unserem Fact Sheet und Linkliste: