Im internationalen Warenverkehr mit Drittländern (nicht EU Staaten) ist das Thema Zoll mit den angrenzenden Rechtsgebieten ein ganz entscheidender Faktor. Reibungslose und gesetzeskonforme Zollabfertigung der Importsendungen ist eine Grundvoraussetzung für einen langfristigen Unternehmenserfolg.

Nach dem Beitritt Österreichs zur EU waren viele der Ansicht, das Zollthema werde zu einem Randthema. Die Entwicklung, welche nicht nur immer noch anhält, sondern deren Dynamik sich sogar noch verstärkt, ist gegenläufig. Die Gründe dafür sind vielfältig. Globalisierung, weltpolitische Umwälzungen mit Embargos bzw. Strafzöllen als Auswirkung, andererseits wiederum Handelsverflechtungen mit immer neuen Präferenzabkommen sind dabei die Schlagwörter.

Drittlandsendungen müssen einfuhrseitig weiterhin bei der ersten Ankunftsstelle in der EU dem Zoll gestellt werden. Aufgrund aufrecht gebliebener, unterschiedlicher nationaler Bestimmungen werden die Waren im Regelfall als Zollgut im Rahmen eines Versandverfahrens nach Österreich weitertransportiert und hier in ein anschließendes Zollverfahren – klassischerweise Überführung in den zoll- und steuerrechtlich freien Verkehr – überführt.

Gleichgültig ob die Einfuhrzollanmeldung im Unternehmen oder von einem externen Dienstleister erstellt wird, sind vor jeder Anmeldung unter anderem folgende Fragen zu klären:

  • Welches Zollverfahren möchte man anwenden und welche Konsequenzen resultieren daraus?
  • Was ist die Ware und unter welcher Zolltarifnummer ist diese einzureihen?
  • Welcher Zollsatz wird anzuwenden sein?
  • Mit welchen Incoterms wurde eingekauft und welche Auswirkung hat das auf den Zollwert?
  • Nach welcher Methode wird der Zollwert festgelegt bzw. sind weitere Hinzurechnungs- oder Abzugsposten zu berücksichtigen?
  • Kann eine Präferenz- oder eine andere Abgabenbegünstigung in Anspruch genommen werden?
  • Sind Verbote und Beschränkungen oder in diesem Zusammenhang Lizenz- oder Bewilligungspflichten zu beachten?
  • Wie werden die Abgaben entrichtet?
  • Wer hat die Vorsteuerabzugsberechtigung für die Ware?

Der Import von Waren ist eine komplizierte Tätigkeit und erfordert umfassendes Fachwissen in vielen Spezialgebieten, daher ist die Zusammenarbeit mit verlässlichen Partnern im Zollbereich unbedingt notwendig.

Zusätzlich ist es äußerst wichtig, die Prozesse im Unternehmen auf Zollrelevanz zu überprüfen, anzupassen, genaue Arbeitsanweisungen und interne Prozesse festzulegen. Gerade aufgrund der strafrechtlichen Relevanz des Imports ist die Schaffung eines effizienten, innerbetrieblichen Systems unumgänglich, welches durch laufende Kontrollen und qualifizierte Schulung des Personals stetig verbessert und den gesetzlichen Entwicklungen angepasst werden sollte.

Aus jahrzehntelanger Erfahrung können wir zwei ganz wesentliche Empfehlung für Importeure abgeben:

  • Unabhängig vom Transporteur der Importwaren sollte man, möglichst wenige, idealerweise nur einen zentralen Zolldienstleister beschäftigen
  • Unabhängig von der Qualität des Zolldienstleisters ist fundiertes Zollwissen im eigenen Unternehmen elementar

 

Benötigen Sie zur Optimierung Ihrer Prozesse Unterstützung oder stellen Sie sich andere zollrelevante Fragen?
Wir stehen Ihnen als zuverlässiger und kompetenter Partner gerne zur Seite.

Klaus Gasperlmair
Geschäftsführer
Zollakademie Austria

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