Mit dem 01. Jänner 2020 traten die neu überarbeiteten Incoterms® 2020 in Kraft. Wenngleich auch ältere Versionen der Incoterms zwischen Käufern und Verkäufern vereinbart werden können (z. B. Incoterms® 2010), wird stets empfohlen, die aktuellste und somit die Version 2020 zu nutzen.

Incoterms sind ein durch die Internationale Handelskammer (siehe ICC) herausgegebenes Regelwerk, das standardisierte Lieferklauseln beinhaltet und weltweit für Warenlieferungen verwendet wird. Die Incoterms regeln Rechte und Pflichten und damit zusammenhängend auch die Kosten die von KäuferInnen und VerkäuferInnen zu tragen sind (iHa die Organisation des Transports, Versicherung, Dokumentenbeschaffung, Verpackung, Be- bzw. Entladung etc.) und legen fest, wo der Gefahrenübergang von VerkäuferIn auf KäuferIn liegt.

Die Incoterms regeln,

  • wer die Lieferkosten zu bzw. ab welchem Ort in der Lieferkette trägt
  • zu welchem Zeitpunkt und an welchem Ort das Risiko (bspw. für Beschädigung oder Verlust) der Ware von der VerkäuferInnenseite auf die KäuferInnenseite übergeht
  • ob der/die KäuferIn oder VerkäuferIn die Dokumente (Abgang, Zoll, Transport, Eingang) beschafft bzw. zur Verfügung stellen muss
  • wer den Beförderungsvertrag besorgt und
  • ob eine Transportversicherung abzuschließen ist.

Was regeln die Incoterms NICHT?

  • Zahlungsbedingungen und den Gerichtsstand
  • Welches Recht zur Anwendung kommt
  • Eigentumsübergang
  • Gewährleistungsansprüche und Haftungsausschlüsse
  • Folgen bei Verstößen gegen die Incoterms

 

Wichtig zu beachten ist, dass die Incoterms einen Kaufvertrag NICHT ersetzen. Sie müssen im jeweiligen Kaufvertrag erst vereinbart werden. Weiters nicht gedeckt sind u. a. Eigentumsübergang, Zahlungsbedingungen, Gerichtsstand etc.

Überlegen Sie daher schon im Vorfeld bei der Geschäftsanbahnung, welche Lieferbedingungen Sie auf Ihrer Website, in Ihren AGBs oder im Schriftverkehr Ihren KundInnen anbieten möchten und kalkulieren Sie ggf. diese Kosten in den Preis mit ein. 

Anhand der Incoterms lässt sich der punktgenaue Warenwert an jedem Punkt der Welt ermitteln – bedenken Sie nicht nur die Stückkosten, sondern dass auch der Transport, die Verpackung, die Versicherung bis hin zu den Abgaben beim Verkaufspreis kalkuliert werden müssen. Es empfiehlt sich, insbesondere EinkäuferInnen und VerkäuferInnen intensiv zu den Inhalten, Möglichkeiten und Anwendungsgebieten der Incoterms zu schulen. Dieses Wissen ist in Kauf- und Verkaufsverhandlungen unabdingbar, denn nicht alle Incoterms eignen sich für alle Transportarten. Einem Vorschlag der Verwendung ohne Hintergrundwissen zuzustimmen, kann unangenehme Folgen (unbedachte Pflichten oder Risiken) nach sich ziehen.

WAS IST NEU?

Insgesamt gibt es auch nach den aktuellen Incoterms 2020 ® 11 Lieferklauseln. Wichtig ist, zumeist die genaue Definition des Ortes, ab/bis wohin die unterschiedlichen Risiken und Pflichten beginnen bzw. enden. Von jenen 11 Klauseln sind vier Klauseln nur für den Schiffstransport (FAS, FOB, CFR, CIF) gedacht, die restlichen sieben Klauseln sind auf alle Transportarten anwendbar.

Des Weiteren zählen wir nach wie vor zwei sogenannte „Extremklauseln“ – extrem daher, da diese am Beispiel EXW eine Passivklausel für die VerkäuferInnenseite, am Beispiel DDP eine Passivklausel für die KäuferInnenseite darstellen. Lesen Sie sich diesbezüglich auch unseren Beitrag zum Thema „Was ist bei der Anwendung von Extremklauseln zu beachten“ durch.

Tipps zur richtigen Anwendung der Incoterms:

  • Als VersenderIn sind Sie stets in der Pflicht, die transportgerechte Verpackung vorzunehmen!
  • Stellen Sie sicher, dass Sie die jeweils vereinbarten Pflichten auch erfüllen können!
  • Legen Sie den Bestimmungsort der Lieferung idealerweise in Form einer Adresse fest und vermerken Sie, welche Fassung der Incoterms angewendet wird. Zu empfehlen ist in jedem Fall die jeweils aktuellste Fassung (bspw. „CPT 8010 Graz, Incoterms 2020“)!
  • „FOB“ ist keine gute Wahl für den Containerverkehr, eine gute Alternative stellt bspw. „FCA Abgangsort“ (nach erfolgter Containerstauung und Ladungssicherung) dar.
  • „Ab Werk“ und „Frei Haus“ sind Lieferklauseln, aber keine Incoterms!
  • „EXW“ ist eine reine Abholklausel – benötigen Sie Ausfuhrnachweise, müssen diese von der KäuferInnenseite eingeholt werden.
  • „DDP“ Lieferungen sind gut geeignet für Lieferungen an Privatpersonen, aber können Schwierigkeiten im internationalen Transport verursachen (bitte bedenken Sie hier die Kosten der Eingangsabgaben, die von der VerkäuferInnenseite zu tragen sind – dies ist insbesondere bei langfristigen Lieferverträgen zu beachten).

Die wichtigsten inhaltlichen Unterschiede zwischen den Incoterms ® 2010 und 2020

  • Deckungsstufen des Versicherungsschutzes bei CIF und CIP

Für die Klausel CIF bleibt die Anforderung an den Verkäufer eine Transportversicherung mit Anforderung der Mindestdeckung zugunsten des Käufers abzuschließen, wenngleich es den Parteien frei steht auch eine höhere Deckung zu vereinbaren.
Bei Verwendung der CIP-Klausel ist der Verkäufer nunmehr verpflichtet, eine Transportversicherung nach ICC-A (All Risk) abzuschließen. Theoretisch besteht jedoch auch in diesem Fall die Möglichkeit, sich auf eine geringere Deckungssumme zu einigen.

  • Organisation des Transports mit eigenem Transportmitteln des Verkäufers oder Käufers in FCA, DAP, DPU und DDP

In den Incoterms 2010 wurde stets davon ausgegangen, dass ein Warentransport vom Verkäufer zum Käufer durch einen Dritten, unabhängigen Frachtführer, durchgeführt wird. Laut den Incoterms 2020 Klauseln wird nun nicht nur der Abschluss eines Beförderungsvertrages (Spedition/F

rachtführer) vorgesehen, sondern auch die Möglichkeit geboten den Transport entweder bloß zu organisieren bzw. mit eigenen Fahrzeugen des Verkäufers (D-Klauseln) oder Käufers (FCA) durchzuführen.

  • Änderung der Klausel DAT zu DPU

Ziel der Änderung der Bezeichnung DAT (Delivered at Terminal) zu DPU (Delivered at Place Unloaded) war es zu betonen, dass der Bestimmungsort nicht zwingend ein „Terminal“ sein muss, sondern jeder beliebige Ort gewählt werden kann. In dem Fall, dass kein Terminal gewählt wird, sollte der VerkäuferIn darauf achten, dass die Entladung der Waren am konkreten Bestimmungsort auch tatsächlich durchgeführt werden kann.

  • Konnossement mit An-Bord-Vermerk bei FCA

Optionales Verfahren: Bei Fällen wo der FCA Verkäufer ein Konnossement mit An-Bord-Vermerk benötigt, kann durch entsprechende Vereinbarung im Kaufvertrag vereinbart werden, dass der Käufer seinen Frachtführer anweist, dem Verkäufer ein Bordkonnossement mit An-Bord-Vermerk auszustellen (- sobald die Ware auf das Schiff verladen ist). Der Verkäufer ist daraufhin verpflichtet, dieses Konnossement – meist über Banken – dem Käufer zukommen zu lassen.

Bei Warenlieferungen in die USA verlangen viele KundInnen zumeist die Kondition DDP!

Nachstehende Tabelle gibt einen Überblick über die 11 aktuellen Incoterms® Klauseln 2020:

Weitere Infos und diese Übersicht finden Sie unter anderem im Exporthandbuch der Wirtschaftskammer Tirol, auf der Website des International Chamber of Commerce oder auf der Website der WKO 

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