Die Export-Rechnung ist nicht nur für den Exporteur ein wichtiges Element des Geschäftsabschlusses, sondern ist im Falle von Exporten in Drittstaaten für den Importeur ebenso wie für den Käufer unabdingbar. Besondere Bedeutung kommt ihr beispielsweise in Hinblick auf die Zollabwicklung, die Berechnung der Steuern, Zulassungen, u.v.m., zu.

Bitte achten Sie daher unbedingt auf die Gültigkeit und Vollständigkeit der Exportrechnung! Diese sollte in jedem Fall, neben den Angaben (Adresse, Name) des Exporteurs sowie des Importeurs und der Lieferadresse, folgende Informationen aufweisen:

  • Rechnungs- und Auftragsnummer
  • Ausstellungsdatum und -ort
  • Lieferdatum
  • Menge, Art und ev. handelsübliche Maßeinheiten
  • Roh- und Eigenmasse
  • Einzel- und Gesamtpreis
  • Verpackung und Markierungen
  • Lieferkondition, Incoterms
  • Transportart und –weg
  • Zahlungsbedingungen (gegebenenfalls L/C-Nummer)
  • Bankverbindung, IBAN, BIC
  • Zolltarifnummer
  • UID-Nummer der Firma, die die Waren exportiert, sowie des Käufers im Zielland
  • ggf. Hinweise auf eine (Umsatz-)steuerbefreite Lieferung 

Lesen Sie auch zu innergemeinschaftlichen B2B-Lieferungen und steuerbefreiten Lieferungen HIER weiter.

Weitere Informationen zur Rechnungslegung im Ausland erhalten Sie auf der Website der WKO.

Beachten Sie auch länderspezifische Besonderheiten hinsichtlich rechtlicher und formaler Bedingungen der Export-Rechnung, wie beispielweise in den Ländern der Gemeinschaft Unabhängiger Staaten (GUS)! Fragen Sie Ihre/n KundIn oder PartnerIn, welche Erfordernisse eine Rechnung (Ihrem Verständnis, je nach Land, nach) haben muss.

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In diesen Fact Sheets und der Liste mit nützlichen Links finden Sie Hilfestellungen rund um die Themen Exportfinanzierung und Förderungen: