Gerichtsstand

Mit dem Gerichtsstand wird die örtliche Zuständigkeit eines Gerichts im Streitfall bestimmt. Man unterscheidet hierbei zischen einem allgemeinen und einem besonderen Gerichtsstand; letzterer wird häufig für einzelne Klagen zusätzlich herangezogen. In einem allgemeinen Gerichtsstand können alle Klagen gegen eine natürliche oder juristische Person erhoben werden, sofern nicht ausnahmsweise die ausschließliche Zuständigkeit eines bestimmten Gerichts gegeben ist. In der Regel wird der Gerichtsstand durch den Wohnsitz oder im Falle juristischer Person durch den Sitz der Verwaltung festgelegt. Eine vertragliche Vereinbarung des Gerichtsstands ist lediglich in eingeschränktem Maße und unter der Erfüllung genau definierter Kriterien zulässig.

Nähere Informationen finden Sie in: Springer Gabler Verlag (Herausgeber), Gabler Wirtschaftslexikon, Stichwort: Gerichtsstand, online im Internet

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