Mit der Aufnahme einer Schiedsklausel in einen internationalen Handelsvertrag und der Unterzeichnung desselben erklären sich die VertragspartnerInnen freiwillig dazu bereit, sich dem privaten Schiedsgerichtsverfahren zu unterwerfen. Diese Klausel dient sonach einer außergerichtlichen Streitbeilegung.
Nähere Informationen finden Sie in: Springer Gabler Verlag (Herausgeber), Gabler Wirtschaftslexikon, Stichwort: Schiedsklausel, online im Internet
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