Die Transportversicherung zählt wohl zu den ältesten Möglichkeiten in der Versicherungswirtschaft. Insbesondere am globalisierten Markt geben Transportversicherungen Sicherheit im internationalen Warenverkehr, denn nicht alle Risiken sind vorauszusehen oder können vermieden werden – genannt seien bspw. Unfälle oder Beschädigungen beim Transport, Umschlag sowie Verlust.

Eingangs möge erwähnt sein, dass häufig auf die Haftung des/der TransportpartnerIn verwiesen wird. Die Haftung der TransporteurInnen ist jedoch meist international durch verschiedene Übereinkommen geregelt und deckt mit sog. „Haftungshöchstgrenzen“ in vielen Fällen nicht den Wert der Ware. Zudem ist ein Haftungsfall des/der SpediteurIn/FrachtführerIn Bedingung zur Zahlung von Schadenersatz, denn: Haftung ≠ Versicherung! Bitte beachten Sie, dass auch bei der Verwendung der Incoterms 2010 „CIP“ und „CIF“ eine Transportversicherung abzuschließen ist (begünstigt wird hierbei der/die EmpfängerIn).

Es empfiehlt sich daher ua. beim Versand von hochwertigen (kleinen) Gütern, Prototypen mit hohen Entwicklungskosten, im Versand mittels Seefracht (Stichwort: „Havarie grosse“) und bei Lieferungen an riskante Destinationen der Abschluss einer Transportversicherung.

Die Kosten der Transportversicherung sind jedenfalls im Verkaufspreis zu berücksichtigen. Als Benchmark können Kosten in Höhe von 3 bis 5%o (Promille) des zu versichernden Warenwertes (Versicherungssumme) angenommen werden. In speziellen Fällen auch mehr oder weniger. Deckungsformen sind zu prüfen und zu beachten, da nicht alle Risiken versicherbar sind.

Speditionsversicherungsschein (SVS) aus den Allgemeinen Österreichischen Spediteurbedingungen (ASÖp):

Der SVS deckt Schäden aus Haftungsfällen des österreichischen Spediteurs; nur bedingt auch Warenschäden. Oft hört man, dass diese Prämie durch die eigene Erklärung als sog. „VerbotskundIn“ ausgesetzt werden kann, wobei die Kosten des SVS dann nicht verrechnet werden und auch keine Deckung besteht.

Bitte beachten Sie, dass Transportversicherungen in gewissen Fällen jene Schäden NICHT decken, die durch den SVS gedeckt wären (bspw. Fehler aus der Verzollung oder Fehldisposition der Güter).

Was zu beachten ist:

  • Ausschlussgründe betreffen bspw. die „mangelhafte“ Verpackung, die den normalen, im Transport zu erwartenden Belastungen nicht standhielt. Die Transportversicherung ersetzt demnach nicht die transportsichere Verpackung!
  • Der Abschluss einer Transportversicherung schützt nicht vor Kosten durch Verspätungen, Pönalen oder sonstige wirtschaftliche (Folge-)Schäden – versichert ist die Ware beim Eintritt von Beschädigungen!
  • Schäden sind unverzüglich zu melden. Insbesondere wird darauf hingewiesen, dass bei der Anlieferung der Ware eine äußerliche Prüfung stattzufinden hat. Äußerlich erkennbare Beschädigungen sind im Frachtbrief zu vermerken! Eine verspätete Meldung kann zum Haftungsausschluss und Verlust der Deckung führen!
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