Der Begriff “Havarie grosse” wird auch unter der Bezeichnung „große Havarie“ oder „general average“ geführt. Befindet sich ein (Fracht-)Schiff in einer Gefahrensituation, hat der Kapitän das Recht, schadenmindernd einzugreifen, um Mannschaft, Schiff und Ladung zu retten. Das kann unter Umständen soweit gehen, dass Teile der Ladung abgestoßen werden. Vorausgesetzt bleibt, dass das Schiff und die (Teile der) Ladung gerettet werden können. Dadurch entstandene Kosten werden gemeinschaftlich über einen Schlüssel (Schiff und Ladung) bewertet, da die Kosten gemeinsam zu tragen sind. Die “Havarie grosse” regelt demnach die Verteilung der Kosten zwischen Schiff und Ladung. Kosten, die aus einer “Havarie grosse” entstehen, sind im Regelfall durch Transportversicherungen abgedeckt.
Nähere Informationen finden Sie auf der Website der DGTR (Deutsche Gesellschaft für Transportrecht), Stichwort: Havarie-Grosse Regeln IVR, online im Internet
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