Ursprungszeugnisse/-nachweise dienen als Nachweis, welchem Herstellungsland eine Ware zuzurechnen ist, d.h. welchen Ursprung diese Ware hat. Ein Ursprungsnachweis ist ein bei der Ausfuhr von einer berechtigten Stelle des Ausstellungslandes schriftlich abgegebene Bescheinigung über den außenwirtschaftsrechtlichen Ursprung einer Ware mit allen zur Feststellung der Identität der betreffenden Ware erforderlichen Angaben (Bezeichnung der Packstücke, Art und Gewicht) sowie Namen des Absenders und eindeutige Angabe des Ursprungslandes, die bei der Einfuhr in das Zollgebiet der Europäischen Union vorgelegt werden muss. Das Ursprungsland ist nach den zollrechtlichen Vorschriften des Unionszollrechts ein wesentliches Besteuerungsmerkmal, weil sich danach die Höhe des Zollsatzes (Einfuhrzoll) nach dem Zolltarif bemisst.
Nähere Informationen finden Sie auf der Website des Unternehmensservice Portals des BM für Finanzen, Stichwort: Wichtigste internationale Zollpapiere
Sowie in: Springer Gabler Verlag (Herausgeber), Gabler Wirtschaftslexikon, Stichwort: Ursprungzeugnis, online im Internet