Gemeinsamer Zolltarif (GZT)

Beim Gemeinsamen Zolltarif handelt es sich um einen von den Mitgliedsstaaten der EU gemeinsam aufgestellten, einheitlichen Außenzolltarif, der seit dem 1.7.1968 in Kraft ist. Er gilt in allen Mitgliedsstaaten unmittelbar und ist notwendig für eine Zollunion.

Nähere Informationen finden Sie in: Springer Gabler Verlag (Herausgeber), Gabler Wirtschaftslexikon, Stichwort: Gemeinsamer Zolltarif der Europäischen Gemeinschaften (GZT), online im Internet

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