Die Bezeichnung CPT gehört zu der Gruppe der INCOTERMS und sagt aus, dass eine Ware „frachtfrei“ ist, da der Verkäufer die Frachtkost für deren Beförderung bis zum benannten Bestimmungsort trägt. Die Gefahr geht vom Verkäufer auf den Käufer über, sobald die Ware geliefert worden ist. Der Verkäufer ist verpflichtet, den Vertrag über die Beförderung der Ware auf dem üblichen Weg in der üblichen Weise bis zu der benannten Stelle am benannten Bestimmungsort auf eigene Rechnung abzuschließen.
Nähere Informationen finden Sie in: Spera, Kurt (2011) Handel und Transport. Handbuch für die Güterbeförderung in den Außenwirtschaftsbeziehungen. Wien: Riegelnik GesmbH, 45ff.
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