Warenverkehrsbescheinigung EUR.1

Die Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 ist ein Nachweis dafür, dass eine Ware unter den im entsprechenden Abkommen festgehaltenen Bedingungen erzeugt wurde, d.h. eine Ursprungsware ist. Dieser Nachweis löst im Importland eine Zollbegünstigung aus. Die Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 ist für den Warenverkehr mit den Staaten, mit denen die EG Freihandels-, Präferenz- bzw. Kooperationsabkommen abgeschlossen hat, sowie mit Staaten und Gebieten, die mit der EG assoziiert sind, anwendbar.

Nähere Informationen finden Sie auf der Website der WKO, Stichwort: Warenverkehrsbescheinigung EUR.1, online im Internet

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