Die A.TR. ist eine Warenverkehrsbescheinigung und kann im gewerblichen Warenverkehr (ausgenommen sind Agrar- und EGKS-Waren) mit der Türkei ausgestellt werden. Anwendung findet die A.TR. nur, wenn sich die Waren im freien Verkehr der EU oder der Türkei befinden und unmittelbar aus einem Mitgliedstaat in die Türkei oder umgekehrt befördert werden.
Nähere Informationen finden Sie auf der Website der WKO, Stichwort: Warenverkehrsbescheinigung A.TR, online im Internet
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