Vorübergehende Ausfuhr

Von einer vorübergehenden Ausfuhr wird gesprochen, wenn Waren das Zollgebiet der Union zwar verlassen, aber zu diesem Zeitpunkt schon feststeht, dass sie in dieses Gebiet zurückkehren sollen.

Nähere Informationen finden Sie auf der Website der Generalzolldirektion Deutschland, Stichwort: Vorübergehende Ausfuhr, online im Internet

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