Eine Ursprungserklärung in Form einer Ursprungserklärung auf der Rechnung oder einer Ursprungserklärung auf der Rechnung EUR-MED gilt als ein Präferenznachweis. Sie gilt als Nachweis dafür, dass eine Ware unter den im entsprechenden Abkommen festgehaltenen Bedingungen erzeugt wurde, d.h. eine Ursprungsware ist. Diese Nachweise lösen im Importland eine Zollbegünstigung aus.
Nähere Informationen finden Sie auf der Website des Unternehmensservice Portals des BM für Finanzen, Stichwort: Wichtigste internationale Zollpapiere
Sowie auf der Webseite der WKO, Stichwort: Präferenznachweise, online im Internet