Reverse Charge Verfahren

Die Umsatzsteuer wird grundsätzlich vom Leistungserbringer geschuldet. Im Rahmen des sogenannten Reverse Charge Systems (Übergang der Steuerschuld), ist jedoch nicht der/die UnternehmerIn, die/der die Leistung erbringt, sondern der/die unternehmerische LeistungsempfängerIn SchuldnerIn der Umsatzsteuer. Zum Übergang der Steuerschuld kann es nur kommen, wenn die betreffende Leistung von einem/r ausländischen UnternehmerIn, die/der im Inland weder ihr/sein Unternehmen betreibt noch eine an der Leistungserbringung beteiligte Betriebsstätte hat, aufgrund der Leistungsortregeln in Österreich erbracht wird (§ 19 Abs 1 zweiter Satz Umsatzsteuergesetz 1994) und der/die LeistungsempfängerIn UnternehmerIn (oder eine nichtunternehmerische juristische Person des öffentlichen Rechts) ist.

Nähere Informationen finden Sie auf der Website des Unternehmensservice Portals des BM für Finanzen, Stichwort: Reverse Charge System, online im Internet

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