Ein Patent bezeichnet ein gewerbliches Schutzrecht, das neben dem Gebrauchsmuster für den Schutz technischer Erfindungen gewährt wird. Patente werden auf der Grundlage des Patentgesetzes erteilt und unterscheiden sich in den Schutzvoraussetzungen von den Gebrauchsmustern dadurch, dass Patente auch für Verfahrenserfindungen erteilt werden können, höhere Anforderungen an die Erfindungshöhe gestellt werden und der Erteilung ein Prüfungsverfahren vorausgeht, sodass ein qualifiziertes Schutzrecht hoher Bestandskraft entsteht.
Nähere Informationen finden Sie in: Springer Gabler Verlag (Herausgeber), Gabler Wirtschaftslexikon, Stichwort: Patent, online im Internet
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