Konnossement

Mit Konnossement (Engl. bill of lading) wird im Seefrachtgeschäft eine auf Verlangen dem Ablader vom Verfrachter ausgestellte Urkunde bezeichnet. Letzterer bescheinigt in diesem Dokument den Empfang der Güter und versichert ihre Auslieferung an den Berechtigten. Somit bestimmt das Konnossement die Rechtsstellung des Empfängers als Empfangs- und Traditionspapiers.

Nähere Informationen finden Sie in: Springer Gabler Verlag (Herausgeber), Gabler Wirtschaftslexikon, Stichwort: Konnossement, online im Internet

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