KMU

Eine verbindliche Definition für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gibt es nicht. Als Anhaltspunkt für die Zuordnung der Unternehmen nach ihrer Größe wird meist die “Empfehlung betreffend die Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen” der EU-Kommission herangezogen.

Die Empfehlung nennt insgesamt vier Kriterien (die genauen Definitionen der Kriterien sind in der Empfehlung nachlesbar): Mitarbeiteranzahl, Umsatz oder Bilanzsumme und Eigenständigkeit.

Die Europäische Kommission definiert ein KMU als Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeitern und einer Umsatzsumme bis 50 Millionen Euro bzw. einer Bilanzsumme bis 43 Millionen Euro. Darüber hinaus muss es sich um ein “eigenständiges” Unternehmen handeln und es darf kein Partner- oder verbundenes Unternehmen sein.

Nähere Informationen finden Sie auf der Webseite der WKO, dem Bundesministerium Digitalisierung und Wirtschaftsstandort, Stichwort: KMU, online im Internet

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