IPPC / ISPM15

Zum Schutz der Pflanzen- und Waldbestände (im Bestimmungsland) haben viele Länder Quarantänebestimmungen gegen die Einschleppung von Schädlingen beschlossen, die unter den Einfuhrvorschriften der International Plant Protection Convention (IPPC) bzw. International Standards for Phytosanitary Measures (ISPM15) zusammengefasst wurden. Diese Vorschriften gelten für den Transport von Waren aus Holz, als Packmittel oder bei der Verwendung von Ladungssicherung (bspw. im Container) u.Ä. und gelten insbesondere bei der Versendung von (unbehandeltem) Vollholz. Bearbeitetes Holz (zB. Pressspanplatten) unterliegen bei Einhaltung der Erhitzungsbestimmungen nicht diesen Einfuhrvorschriften. Entsprechend behandelte Hölzer (bspw. durch Erhitzung) sind an einer Markierung zu erkennen bzw. sind oftmals Begleitdokumente der Sendung beizugeben.

Nähere Informationen finden Sie in: Transport-Informations-Service (Fachinformationen der Deutschen Transportversicherer), Stichwort: Einfuhrvorschriften für Packmittel aus Vollholz – IPPC-Standard, online im Internet

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