Factoring

Aus Sicht des Forderungsverkäufers (sog. Anschlusskunde) ist Factoring der laufende Verkauf von kurzfristigen Forderungen an eine Factoringgesellschaft (sog. Factor). Gegenstand des Factorings sind Forderungen aus Lieferungen und Leistungen an gewerbliche Kunden (sog. Abnehmer/Debitor); Forderungen an Verbraucher werden i.d.R. nicht angekauft. Der Forderungsverkäufer schließt mit dem Factor einen Factoringvertrag, der i.d.R. eine mind. zweijährige Laufzeit aufweist und der entweder alle Forderungen, oder nur Forderungen an bestimmte Abnehmergruppen einschließt.

Nähere Informationen finden Sie in: Springer Gabler Verlag (Herausgeber), Gabler Wirtschaftslexikon, Stichwort: Factoring, online im Internet

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