Die Abkürzung ATA steht für Admission Temporaire und/oder Temporary Admission. Das Carnet ATA, gemeinhin als Reisepass für Waren bezeichnet, ist ein internationales Zoll- und Haftungspapier, welches als Bescheinigung für vorübergehende Ein-, Aus- und Durchfuhren von Produkten dient. Es ersetzt die ansonsten erforderlichen Zolldokumente des jeweiligen Landes und wird derzeit in 76 Staaten durch deren Beitritt zum Carnet ATA-Abkommen anerkannt. Die WKO ist der zuständige Verband für die Ausstellung eines Carnet ATA und übernimmt damit gegenüber den nationalen Zollbehörden die Bürgschaft für eventuell anfallende Einfuhrabgaben. Der Verwendungszweck eines solchen Zollpapiers umfasst insbesondere die vorübergehende Einfuhr von Berufsausrüstungsgegenständen, Messe- und Ausstellungsgütern, Warenmustern, etc. Es ist von Bedeutung zu erwähnen, dass von Carnet ATA Dokumenten nur Gebrauchsgüter erfasst und diese unter keinen Umständen für Waren verwendet werden dürfen, die zur Veredlung oder Reparatur bestimmt sind!
Nähere Informationen finden Sie auf der Website der WKO, Stichwort: Carnet ATA, online im Internet
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