Unter dem Ausgleichsanspruch des Handelsvertreters versteht man die Vergütung bei Beendigung des Vertragsverhältnisses zum Ausgleich für die nachhaltigen Vorteile, die die Tätigkeit des Handelsvertreters dem Unternehmer gebracht hat. Der Ausgleichsanspruch besteht dann, wenn der Handelsvertreter dem Unternehmer Kunden zuführt bzw. dessen Geschäftsverbindungen erweitert. Bei der Zahlung eines Ausgleichs muss insbesondere berücksichtigt werden, dass dem Handelsvertreter eine Provision aus Geschäften mit den betreffenden Kunden entgeht.
Nähere Informationen finden Sie im Handelsvertretergesetz (insb. § 24 HVertrG).
Sowie in: Springer Gabler Verlag (Herausgeber), Gabler Wirtschaftslexikon, Stichwort: Ausgleichsanspruch des Handelsvertreters, online im Internet