Ausfuhranmeldung

Seit dem 1.7.2009 muss grundsätzlich eine elektronische Ausfuhranmeldung mit dem IT-Verfahren ATLAS-Ausfuhr/AES bei jeder Ausfuhr in ein sog. Drittland, also nicht bei innergemeinschaftlichem EU-Handel, ab einem Warenwert von 1.000 Euro erstellt werden. Zur Abgabe der Ausfuhranmeldung ist grundsätzlich der Ausführer berechtigt. Das ist der Eigentümer der Waren oder eine Person, die zu dem Zeitpunkt der Annahme der Ausfuhranmeldung eine ähnliche Verfügungsberechtigung besitzt.

Nähere Informationen finden Sie in: Springer Gabler Verlag (Herausgeber), Gabler Wirtschaftslexikon, Stichwort: Ausfuhranmeldung, online im Internet

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