Akkreditiv

Ein Akkreditiv ist die Verpflichtung einer Bank im Auftrag und nach Weisung eines Kunden (Akkreditivauftraggeber; z.B. ein Importeur) gegen Übergabe vorgeschriebener Dokumente eine Zahlung an einen Dritten (Akkreditivbegünstigter, z.B. ein Exporteur) zu leisten, sofern die Akkreditivbedingungen erfüllt sind.

Nähere Informationen finden Sie in: Springer Gabler Verlag (Herausgeber), Gabler Wirtschaftslexikon, Stichwort: Akkreditiv, online im Internet

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