Sobald Sie Ihre Website in die Sprache eines anderen Landes übersetzen, gehen mittlerweile einige lokale Gesetzgebungen davon aus, dass Sie Ihre Geschäftstätigkeit auch auf diesen Markt ausrichten – dies sogar unabhängig davon, ob Sie auch tatsächlich eine Lieferung dorthin anbieten. Durch diese Annahme/Auslegung kann somit das E-Commerce Recht des jeweiligen Landes auf Sie Anwendung finden! Das heißt, Sie müssen zusätzlich zu den österreichischen Rechtsanforderungen an Ihre Website auch die rechtlichen Anforderungen z.B. hinsichtlich AGBs, Firmeninformationen, Impressum, Marken- und Schutzrechte etc. des jeweiligen Landes kennen, und auf Ihrer Website sowie im Onlineshop umsetzen.

Achtung auch bei Ihrem deutschsprachigen Web- und Onlineauftritt! Verstöße und Verletzungen wie oben beschrieben werden derzeit bei österreichischen Firmen vermehrt durch in Deutschland ansässige Vereine und juristische Personen abgemahnt bzw. wird mit einer Klage gedroht. Rechtlich gesehen ist dieses Vorgehen leider gedeckt und hat Erfolgsaussichten. In jedem Fall ist es sehr ärgerlich und zeitraubend. Es ist mittlerweile von einem richtigen Geschäftsmodell zu sprechen. Beachten Sie demnach unbedingt die deutschen, rechtlichen Regelungen hinsichtlich der Mindeststandards von Onlineauftritten in Deutschland (auch wenn Sie mit Deutschland nichts zu tun haben!).

Verwenden Sie einen „Impressum-Generator“ der deutschen KollegInnen zum verbesserten Schutz Ihrer Website vor Abmahnungen.
Lesen Sie den WKO Branchenreport „Rahmenbedingungen für österreichische Online-Händler“.
Benützen Sie eine vertrauenswürdige Impressum-Vorlage.
Kontaktieren Sie ggf. das jeweils zuständige AußenwirtschaftsCenter, z.B. für Ihren deutschsprachigen Webauftritt das Außenwirtschaftscenter Berlin.

 

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Hier finden Sie Fact Sheets und Link-Listen, die Sie bei Fragen rund um Marketing und Interkulturelles unterstützen können.